2. Die Berufung des Beschuldigten F.________ wird teilweise gutgeheissen. 3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin C.________ CHF 670.30 zzgl. Zins zu 5 % seit 23. April 2021 zu bezahlen. Darüber hinaus wird die Zivilforderung auf den Zivilweg verwiesen. 4. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger B.________ CHF 1'200.00 zzgl. Zins zu 5 % seit 23. April 2021 zu bezahlen. Darüber hinaus wird die Zivilforderung auf den Zivilweg verwiesen.