Urteilsspruch 1. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Einzelrichters am Strafgericht des Kantons Zug vom 17. Mai 2022 hinsichtlich folgender Dispositivziffern in Rechtskraft erwachsen ist: "1. Das Verfahren gegen den Beschuldigten F.________ betreffend mehrfache versuchte arglistige Vermögensschädigung gemäss Art. 151 StGB i.V.m. Art. 22 StGB (teilweise geringfügig gemäss Art. 172ter StGB) wird eingestellt.