4. Zivilforderungen von B.________ 4.1 B.________ konstituierte sich am 12. Mai 2020 als Privatkläger im Straf- und Zivilpunkt gegen Unbekannt und bezifferte seine Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen auf je CHF 1'500.00 (act. 8/2/1). Er beantragte am 23. April 2021, den Beschuldigten zur Zahlung von CHF 6'951.20 Schadenersatz und CHF 5'000.00 Genugtuung zu verpflichten (act. 8/2/22 ff.).