11. Am 8. Oktober 2022 teilte die Verfahrensleitung den Parteien den Abschluss des Schriftenwechsels mit, gab die Zusammensetzung des Gerichts bekannt und forderte die Parteien auf, ihre Entschädigungsansprüche zu beziffern und zu belegen (OG GD 18). 12. Mit Schreiben vom 21. November 2022 erklärte die Rechtsvertreterin der Privatkläger B.________ und C.________, dass die Festlegung einer Parteientschädigung dem Ermessen des Gerichts überlassen werde (OG GD 19). Die Verteidigung reichte am 22. November 2022 ihre Kostennote ein (OG GD 20). Seite 5/19 Erwägungen und Begründung des Urteils I. Prozessuales und Formelles