8. Die Verfahrensleitung ordnete mit Präsidialverfügung vom 5. August 2022 sodann das schriftliche Berufungsverfahren an und setzte dem Beschuldigten Frist zur Einreichung einer schriftlichen Berufungsbegründung (OG GD 9). Seite 4/19 9. Am 23. August 2022 reichte die Verteidigung die Berufungsbegründung ein (OG GD 10). Dabei stellte sie folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Einzelrichters am Strafgericht vom 17. Mai 2022 bezüglich der Dispositivziffern 1-5 in Rechtskraft erwachsen ist.