und werden dem Beschuldigten auferlegt. 6. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin C.________ CHF 6’404.15 (zzgl. Zins zu 5 % seit 23.04.2021 auf den Betrag von CHF 670.30) zu bezahlen. Darüber hinaus wird die Zivilforderung auf den Zivilweg verwiesen. 7. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger B.________ CHF 3’676.20 (zzgl. Zins zu 5 % seit 23.04.2021 auf den Betrag von CHF 1'200.00) zu bezahlen. Darüber hinaus wird die Zivilforderung auf den Zivilweg verwiesen."