1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) warf F.________ (nachfolgend: Beschuldigter) zusammengefasst vor, er habe unter Verwendung von Bestellcoupons aus Zeitschriften bei diversen Anbietern Waren und Dienstleistungen bestellt und jeweils die Bestellungen unter Verwendung von Name und Adresse sowie ohne Wissen und Einverständnis von drei verschiedenen natürlichen Personen ausgelöst. Sofern notwendig habe der Beschuldigte die jeweiligen Bestellcoupons mit einer fiktiven Unterschrift unterzeichnet.