{"Signatur": "ZG_OG_002", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-12-05", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_002_S-2022-22_2022-12-05.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/S_2022_22_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaaa8a70103647265e9acc9cb57f8cb9a18ace329e3bf70868dbcf4848f2d97e2247745cd21e9d92aa3e367fee3865b66b4?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaaa8a70103647265e9acc9cb57f8cb9a18ace329e3bf70868dbcf4848f2d97e2247745cd21e9d92aa3e367fee3865b66b4&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2022_22", "Checksum": "737c412d722c9357f648c8f3d4b74920"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2022 22"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung 05.12.2022 S 2022 22"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Strafabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "mehrfache und mehrfache versuchte Nötigung, versuchte arglistige Vermögensschädigung | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:52:43", "Checksum": "d73e0b940d4f4452a7de9e4f0c7e14fe", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Strafabteilung 05.12.2022 S 2022 22\nRegeste:\nmehrfache und mehrfache versuchte Nötigung, versuchte arglistige Vermögensschädigung | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter\n\nStrafabteilung S 2022 22\n\nOberrichter lic.iur. M. Siegwart, Abteilungspräsident i.V.\nOberrichter lic.iur. St. Dalcher\nOberrichter Dr.iur. A. Staub\nGerichtsschreiber MLaw F. Eller\n\nUrteil vom 5. Dezember 2022 [rechtskräftig]\n\nin Sachen\n\nStaatsanwaltschaft des Kantons Zug, An der Aa 4, Postfach, 6301 Zug,\nvertreten durch Staatsanwältin lic.iur. A.________,\nAnklägerin und Berufungsbeklagte,\n\nund\n\nB.________,\nC.________,\nbeide vertreten durch Rechtsanwältin lic.iur. D.________,\nPrivatkläger im Zivil- und Strafpunkt und Berufungsbeklagte,\n\nsowie\n\nE.________,\nPrivatkläger im Strafpunkt und Berufungsbeklagter,\n\ngegen\n\nF.________, geb. tt.mm.1971 in G.________, von H.________,\nwohnhaft in I.________,\nerbeten verteidigt durch Rechtsanwalt lic.iur. J.________,\nBeschuldigter und Berufungskläger,\n\nbetreffend\n\nDrohung, Nötigung und versuchte arglistige Vermögensschädigung\n\n(Berufung des Beschuldigten gegen das Urteil des Einzelrichters am Strafgericht des Kantons Zug\nvom 17. Mai 2022; SE 2021 24)\nSeite 2/19\n\nSachverhalt und Überblick über das Verfahren\n\n1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) warf F.________\n(nachfolgend: Beschuldigter) zusammengefasst vor, er habe unter Verwendung von\nBestellcoupons aus Zeitschriften bei diversen Anbietern Waren und Dienstleistungen bestellt\nund jeweils die Bestellungen unter Verwendung von Name und Adresse sowie ohne Wissen\nund Einverständnis von drei verschiedenen natürlichen Personen ausgelöst. Sofern\nnotwendig habe der Beschuldigte die jeweiligen Bestellcoupons mit einer fiktiven Unterschrift\nunterzeichnet. Die drei Personen hätten mit einem erheblichen Zeitaufwand die bestellten\nWaren und Dienstleistungen retournieren bzw. stornieren müssen. Der Beschuldigte habe\nmutwillig gehandelt, weil er sich an den drei Personen habe rächen wollen (OG GD 1 S. 1;\nD 6/5-11).\n\n2. Die Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter am Strafgericht des Kantons Zug (nachfolgend:\nVorinstanz) fand am 16. Mai 2022 statt. An dieser nahmen der Beschuldigte sowie die\nPrivatkläger B.________ und C.________ zusammen mit ihrer Rechtsvertreterin teil. Der\nPrivatkläger E.________ war als Zuschauer anwesend. Die Staatsanwaltschaft nahm nicht\nteil (SE GD 16). Der Privatkläger B.________ wurde als Auskunftsperson und der\nBeschuldigte zur Person und zur Sache befragt (SE GD 16/1/1, 16/1/2). Die\nRechtsvertreterin der Privatkläger B.________ und C.________ reichte diverse Urkunden ein\n(SE GD 16 S. 3; 16/2/1). Nach Abschluss des Beweisverfahrens, den Parteivorträgen und\ndem Schlusswort des Beschuldigten teilte die Vorinstanz den Parteien mit, dass das Urteil\naufgrund ihres Einverständnisses schriftlich eröffnet werde (SE GD 16 S. 4).\n\n3. Am 17. Mai 2022 versandte die Vorinstanz das gleichentags gefällte Urteil im Dispositiv\n(SE GD 18). Dieser Urteilsspruch wurde von der Staatsanwaltschaft, dem Beschuldigten und\nder Rechtsvertretung der Privatkläger B.________ und C.________ am 18. Mai 2022 in\nEmpfang genommen. Dem Privatkläger E.________ wurde der Urteilsspruch am 19. Mai\n2022 zugestellt (SE GD 18/1). Mit Schreiben vom 19. Mai 2022 (Postaufgabe: gleichentags)\nmeldete der Beschuldigte schriftlich bei der Vorinstanz Berufung an (SE GD 20).\n\n4. Die Vorinstanz versandte sodann am 1. Juni 2022 das begründete Urteil, welches der\nStaatsanwaltschaft und der Rechtsvertretung der Privatkläger B.________ und C.________\nam 2. Juni 2022 zugestellt wurde (SE GD 21/3, 21/5). Der Privatkläger E.________ nahm\ndas begründete Urteil am 3. Juni 2022 in Empfang (SE GD 21/4). Die Sendung an den\nBeschuldigten wurde der Vorinstanz mit dem Vermerk \"Nicht abgeholt\" retourniert (SE GD\n21/1). Das begründete Urteil wurde dem Beschuldigten mittels A-Post plus zur\nKenntnisnahme nochmals zugestellt (SE GD 21/2). Der Urteilsspruch lautete wie folgt:\n\n\"1. Das Verfahren gegen den Beschuldigten F.________ betreffend mehrfache versuchte arglistige\nVermögensschädigung gemäss Art. 151 StGB i.V.m. Art. 22 StGB (teilweise geringfügig gemäss\nArt. 172ter StGB) wird eingestellt.\n\n2. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf\n2.1 der mehrfachen Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB zum Nachteil von C.________;\n2.2 der Nötigung gemäss Art. 181 StGB zum Nachteil von E.________ im Zusammenhang mit der\nLieferung von vier Karton mit Wein der K.________.\n\n3. Der Beschuldigte wird schuldig gesprochen\n3.1 der mehrfachen Nötigung gemäss Art. 181 StGB;\n3.2 der mehrfachen versuchten Nötigung gemäss Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 StGB.\nSeite 3/19\n\n4. Er wird dafür bestraft mit acht Monaten Freiheitsstrafe; unter Gewährung des bedingten\nStrafvollzuges für eine Probezeit von zwei Jahren.\n\n5. Die Verfahrenskosten betragen\n\nCHF 6'777.95 Untersuchungskosten\nCHF 200.00 Kosten Zwangsmassnahmengericht (Entscheid SZ 2020 6)\nCHF 2'000.00 Entscheidgebühr\nCHF 410.00 Auslagen\nCHF 9'387.95 Total\n\nund werden dem Beschuldigten auferlegt.\n\n6. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin C.________ CHF 6’404.15 (zzgl. Zins zu\n5 % seit 23.04.2021 auf den Betrag von CHF 670.30) zu bezahlen. Darüber hinaus wird die\nZivilforderung auf den Zivilweg verwiesen.\n\n"}