und nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. Erledigung allfälliger Rechtsmittel an: - Strafgericht des Kantons Zug, Einzelgericht (unter Rücksendung der Akten und mit dem höflichen Hinweis auf die noch ausstehenden Abschlussarbeiten/Zustellungen [vgl. Feststellungen Ziff. 4 des vorinstanzlichen Urteils]) Obergericht des Kantons Zug Strafabteilung A. Sidler F. Eller Abteilungspräsident Gerichtsschreiber versandt am: