CHF 1'500.00Entscheidgebühr CHF 120.00 Auslagen CHF 1'620.00Total und werden dem Beschuldigten auferlegt. 3. Gegen diesen Entscheid kann bundesrechtliche Beschwerde in Strafsachen erhoben werden. Die Beschwerdegründe und die Beschwerdelegitimation richten sich nach den massgeblichen Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes (BGG).