7. Dem Gesuchsteller war ferner spätestens bereits seit dem 9. September 2022 bekannt, dass sich das Obergericht des Kantons Zug mit der Berufung gegen das Urteil vom 26. April 2022 des Einzelrichters am Strafgericht befassen wird (OG GD 3/1). Die Namen sämtlicher Mitglieder des Obergerichts des Kantons Zug sind dabei öffentlich. Dem Gesuchsteller wurde sodann mit Präsidialverfügung vom 11. November 2022, welche er am 14. November 2022 in Empfang nahm, die konkrete Zusammensetzung des Gerichts hinsichtlich die Berufungsverhandlung vom 12. Dezember 2022 bekannt gegeben (OG GD 20).