6. Das Ausstandsersuchen des Gesuchstellers kann gesamthaft nur so interpretiert werden, dass es darauf ausgerichtet ist, den ordentlichen Lauf der Justiz zu stören. Dies ist daraus ersichtlich, dass der Gesuchsteller bereits in der Vergangenheit Ausstandsersuchen mit der politischen Ablehnung einer Partei begründete und sein aktuelles Ausstandsersuchen ebenfalls mit politischen Forderungen verknüpfte.