Es liegt auf der Hand, dass ein Richter der einer ausländerfeindlichen Partei angehört nicht sachgerecht urteilen wird" (OG GD 10). Mit Beschluss vom 23. November 2022 trat die Strafabteilung des Obergerichts mit modifizierter Besetzung auf das Ausstandsersuchen des Gesuchstellers gegen den Abteilungspräsidenten nicht ein (OG GD 23).