3. Mit Schreiben vom 5. Oktober 2022 teilte der Gesuchsteller dem Abteilungspräsidenten der Strafabteilung des Obergerichts mit, er habe Kenntnis "dass der Richter der SVP angehört, sollte dies korrekt sein, stelle ich einen Befangenheitsantrag aufgrund einer parteilichen Zugehörigkeit zu einer rechten Partei. Es liegt auf der Hand, dass ein Richter der einer ausländerfeindlichen Partei angehört nicht sachgerecht urteilen wird" (OG GD 10).