Das Urteil des Einzelrichters am Strafgericht wurde gleichentags eröffnet. Während der Urteilsbegründung unterbrach der Gesuchsteller mehrfach den Einzelrichter, stellte erneut ein Ausstandsbegehren und musste schliesslich wegen seinen andauernden Störungen aus dem Gerichtssaal verwiesen werden. Der Gesuchsteller zerriss dabei das ihm vom Gericht ausgehändigte Urteilsdispositiv und warf dieses auf den Boden (SE GD 48 S. 5).