Am 29. November 2021 wies das Obergericht des Kantons Zug das Ausstandsbegehren des Gesuchstellers als unbegründet ab (SE GD 41). Der dritte Hauptverhandlungstermin am 5. Januar 2022 wurde ebenfalls abgesagt, weil der Gesuchsteller in den Ferien im Ausland war (SE GD 34, 38). Auf vierte Vorladung hin erschien der Gesuchsteller am 26. April 2022 zur Hauptverhandlung vor dem Strafgericht. Das Urteil des Einzelrichters am Strafgericht wurde gleichentags eröffnet.