1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) hat am 1. Oktober 2020 Anklage gegen A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) beim Strafgericht des Kantons Zug erhoben. Der Hauptverhandlung vor Strafgericht am 11. August 2021 ist der Gesuchsteller trotz ordnungsgemässer Vorladung ferngeblieben (SE GD 16). Am 18. Oktober 2021 beantragte der Gesuchsteller die Sistierung des Verfahrens wegen einer hängigen EGMR-Beschwerde, was der Einzelrichter am Strafgericht abwies (SE GD 23 ff.).