4. Er wird dafür bestraft mit: 4.1 einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 60.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs für eine Probezeit von drei Jahren; 4.2 einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Übertretungsbusse ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von zwei Tagen. 5. Die Zivilforderung der B.________ AG wird auf den Zivilweg verwiesen. 6. Die Kosten des Vorverfahrens und vorinstanzlichen Hauptverfahrens betragen gesamthaft CHF 3'446.25 und werden dem Beschuldigten auferlegt. 7. Die Kosten des Berufungsverfahrens betragen