2.3.5 Gemäss den voranstehenden Ausführungen ist die Einsatzstrafe (für die Übertretung vom 19. Februar 2021) von CHF 150.00 in Anwendung des Asperationsprinzips angemessen zu erhöhen. Da beide Delikte ihren Ursprung in der gleichen Geisteshaltung des Beschuldigten haben und auch sonst in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen, ist die Seite 16/18 Einsatzstrafe um einen Drittel der gedanklichen Strafe für das Delikt vom 26. April 2021 zu asperieren, d.h. zu erhöhen.