2.3.4 Die voranstehenden Ausführung haben auch Gültigkeit für die Tat vom 26. April 2021. Auch für diesen Verstoss gegen die Maskentrageplicht gemäss der erwähnten Covid-19- Verordnung ist die konkret verschuldensangemessene Strafe eine Busse von CHF 150.00. Unter dem Gesichtspunkt der Täterkomponenten drängt sich keine Strafschärfung oder -minderung auf.