Zumindest teilweise dürfte es ihm darum gegangen sein, seine Post abzuholen, was das Verschulden etwas relativiert. Das Gesamtverschulden ist insgesamt als sehr leicht zu taxieren, was eine Sanktion im untersten Drittel des Strafrahmens ermöglicht. Insgesamt erscheint mit der Vorinstanz eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen für den Hausfriedensbruch angemessen.