Zwar trifft es zu, dass die SBB und die Post in spezialgesetzliche Aktiengesellschaften umgewandelt wurden (vgl. Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen, SR 742.31, sowie Bundesgesetz über die Organisation der Schweizerischen Post, SR 783.1). Allerdings bleibt unerklärlich, weshalb auf dieser Grundlage behauptet werden sollte, die Schweizerische Eidgenossenschaft sei gesamthaft in eine "Muttergesellschaft" und der Kanton Zug in eine "Tochtergesellschaft" umgewandelt worden.