Alle hier anwendbaren Gesetze wurden von demokratisch gewählten Parlamentariern auf Kantons- oder Bundesebene beschlossen. Sodann hat das Bundesgericht als oberste rechtsprechende Behörde gemäss Art. 188 Abs. 1 BV die Rechtmässigkeit der vom Bundesrat erlassenen Covid-19-Verordnung besondere Lage festgestellt (Urteil des Bundesgerichts 6B_1433/2021 vom 3. März 2022 E.3.3). Vor diesem Hintergrund ist nicht ersichtlich, wie der Beschuldigte zur Überzeugung gelangen konnte, Bund und Kantone seien in privatrechtliche Unternehmen umgewandelt worden.