Das Obergericht sei bereits seit dem 1. Februar 2015 "incorporated". Damit ergebe sich, dass die Staatsanwaltschaft wie auch das Strafgericht von der gleichen Mutterfirma abhängig seien. Im Weiteren seien auch die Zuger Polizei und die Staatsanwaltschaft nicht unabhängig, da sie alle von der gleichen Mutterfirma abhängig seien. Die Gerichte seien befangen. Weder das Strafgericht noch das Obergericht seien unabhängig und unparteiisch, weshalb sie gegen Art. 6 EMRK verstossen würden (OG GD 4 S. 9-13). Seite 9/18