1.5 Der Kanton Zug werde als Tochtergesellschaft (Subsidiary) der Schweizerischen Eidgenossenschaft und gleichzeitig als Muttergesellschaft (Parent) der ihm unterstellten Organisationseinheiten bezeichnet. Wann er "incorporated", d.h. als Kapitalgesellschaft ins Register eingetragen worden sei, sei (noch) nicht bekannt. Man könne dies unter www.monetas.ch und www.dnb.com nachschauen. Gemäss offiziellem Organigramm seien die Staatsanwaltschaft, das Strafgericht und das Kantonsgericht dem Obergericht des Kantons Zug unterstellt. Das Obergericht sei bereits seit dem 1. Februar 2015 "incorporated".