Er habe die Geschichte der letzten Jahrtausende recherchiert, weil er von einer "institutionellen Behördenkriminalität" betroffen gewesen sei. Aufgrund der breiten und tiefgreifenden Analyse könne festgestellt werden, dass die ersten Massnahmen zur Aufhebung der parlamentarischen Oberaufsicht im Bund bereits in den 1910er Jahren begonnen habe, indem die Kontrollen bei den Betreibungs- und Konkursämtern vor Ort ab dem Jahre 1916 nur noch teilweise durchgeführt worden seien und ab dem Jahre 1934 gar nicht mehr. Ab den 1920er Jahren seien die Plenarprotokolle der Geschäftsprüfungskommissionen unter Verschluss gehalten worden (OG GD 4 S. 1-2).