__ AG am 27. April 2021 Strafantrag und Privatklage (act. 1/2 [1A 2021 1231]) und rapportierte die Polizei am 10. Mai 2021 an die Staatsanwaltschaft (act. 1/1 [1A 2021 1231]). Es liegen mithin für alle zu behandelnden Antragsdelikte jeweilige Strafanträge vor (Art. 30 Abs. 1 StGB). 6.1 Das Berufungsverfahren setzt das Strafverfahren fort und richtet sich nach den Bestimmungen über die erstinstanzliche Hauptverhandlung (Art. 405 Abs. 1 StPO). Es knüpft an die bereits erfolgten Verfahrenshandlungen, namentlich die bereits durchgeführten Beweiserhebungen, an. Das Gesetz sieht denn auch vor, dass das Rechtsmittelverfahren Seite 7/18