1.2 Sodann hat der Beschuldigte mit Eingabe vom 13. Juni 2022 frist- und formgerecht Berufung erklärt. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Privatklägerin haben Antrag auf Nichteintreten auf die Berufung des Beschuldigten gestellt. Und auch von Seiten des Gerichts sind keine Gründe ersichtlich, weshalb auf die Berufung des Beschuldigten nicht eingetreten werden sollte. Auf die Berufung des Beschuldigten ist mithin einzutreten.