5. Mit Schreiben vom 7. Juni 2022 zeigte Rechtsanwältin Dr.iur. I.________ dem Obergericht des Kantons Zug (nachfolgend: Gericht) an, dass sie den Beschuldigten per sofort nicht mehr vertrete (OG GD 2). Seite 4/18 6. Am 13. Juni 2022 reichte der Beschuldigte eine 23-seitige Berufungserklärung unter Beilage einer Kopie des vorinstanzlichen Urteils ein (OG GD 4).