die Verhandlung unterbrochen. Das Urteil wurde dem Beschuldigten gleichentags mündlich eröffnet und begründet (SE GD 11); am 9. Mai 2022 meldete der Beschuldigte telefonisch bei der Vorinstanz Berufung an (SE GD 12). Nach einem Austausch per E-Mail betreffend die Gültigkeitsanforderungen einer Berufungsanmeldung teilte am 11. Mai 2022 Rechtsanwältin Dr.iur. I.________ der Vorinstanz ihre Mandatierung durch den Beschuldigten mit und meldete in dessen Namen schriftlich Berufung an (SE GD 18).