{"Signatur": "ZG_OG_002", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-10-18", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_002_S-2022-19_2022-10-18.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/S_2022_19_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaaece726cff64c3651d9b2dfee11675a706517f27848d84414c629e0359f2ed348a425f15dea75b98ab1d19bfec03f7b73?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaaece726cff64c3651d9b2dfee11675a706517f27848d84414c629e0359f2ed348a425f15dea75b98ab1d19bfec03f7b73&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2022_19", "Checksum": "80afe655d86ebf44a61141884a130dc3"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2022 19"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung 18.10.2022 S 2022 19"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Strafabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Strafabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerhandlung gegen die Covid-Verordnung | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:52:50", "Checksum": "b017288e1ec4cb6cda5d612dfaff4b52", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Strafabteilung 18.10.2022 S 2022 19\nRegeste:\nWiderhandlung gegen die Covid-Verordnung | Delikt (Berufung Beschuldigte/r oder STA) von SE Einzelrichter\n\n1.2 Wolle man die politischen Veränderungen verstehen, müsse man die Mechanismen der\nHerrschaft verstehen. Das Parlament nehme als oberste Instanz der drei sozialen Mächte\n(Legislative, Exekutive und Judikative) seine Führungstätigkeit gar nicht wahr und lasse sich\nSeite 8/18\n\nvorschreiben, was es zu tun habe. Damit habe sich das Parlament als Feind des Volkes zu\nerkennen gegeben. Man müsse die Mechanismen der Herrschaft verstehen. Es gebe sechs\nMittel der Steuerung: Die Philosophie, die Geschichte, die Ideologien, die Ökonomie, die\nGesundheit und die physische Gewalt. Es gebe eine übergeordnete Macht: Die ideologische\nMacht. Diese sei der eigentliche Herrscher. Die Regierungen würden die Ideologien in\nGesetze packen, die Parlamente würden diese abnicken und die Gerichte hätten den\nAuftrag, diese Ideologien zu schützen (OG GD 4 S. 3-4).\n\n1.3 Ziel dieses Herrschers sei es, die gesamte Menschheit in blinder und absoluter Unterwerfung\nan eine Hierarchie zu binden, die vollständig von den Herrschern Babylons abhängig sei. Zu\ndiesem Zweck würden die Menschen zu Personen gemacht. Diese Verwaltungshandlung sei\nein Akt ohne gesetzliche Grundlage. Nach Gesetz würden nur Personen bestraft werden\nkönnen, nicht jedoch Menschen. Nach Art. 36 BV müssten Einschränkungen der\nGrundrechte gesetzlich geregelt werden. Doch das sei nie die Absicht gewesen, damit würde\nder Kerninhalt dieser Ideologie angegriffen. Selbst das Zivilgesetzbuch spreche sich nicht\nexplizit darüber aus. Eine Person könne gar nicht urteilsfähig sein, weil sie ein juristisches\nKonstrukt und nicht beseelt sei (OG GD 4 S. 4-5).\n\n1.4 Die legale Privatisierung von SBB und PTT sei mit einem Gesetz erfolgt, welches dem\nReferendum unterlegen sei. Die Umwandlung von Bund, Kantonen und Gemeinden mit ihrer\nVerwaltung sei seither jedoch nie durch Beschluss durch Parlamente und Volk erfolgt,\nweshalb alle diese einstigen öffentlich-rechtlichen Institutionen nun illegale\nKapitalgesellschaften seien, die nicht nur hoheitlich, sondern auch handelsrechtlich keine\nLegitimation hätten. Diese Firmen bzw. angeblichen Behörden würden sich nicht mehr auf\ndas öffentliche Recht berufen können, weil sie über gar keine hoheitliche Legitimation\nverfügen würden. Sie würden somit auf der gleichen rechtlichen Stufe wie alle Menschen\nstehen, weshalb nur noch das Handelsrecht gelte. La Confédération Suisse (Schweizerische\nEidgenossenschaft) sei im Jahre 2014 in die höchste Muttergesellschaft (Ultimate Parent) mit\ntotal 999 Subsidiaries (Tochterfirmen) und Branches umgewandelt worden und habe ihren\nSitz irgendwo in Belgien. Daraus gehe schlüssig hervor, dass der ganze Bundesrat nur noch\npro forma eine Behörde sei, um das bestehende Bild der Ideologie \"Demokratie\" in den\nKöpfen der unwissenden und vorsätzlich verdummten Menschen durchzusetzen. Der\nBundesrat könne keine hoheitlichen Handlungen mehr vollziehen (OG GD 4 S. 7-9).\n\n1.5 Der Kanton Zug werde als Tochtergesellschaft (Subsidiary) der Schweizerischen\nEidgenossenschaft und gleichzeitig als Muttergesellschaft (Parent) der ihm unterstellten\nOrganisationseinheiten bezeichnet. Wann er \"incorporated\", d.h. als Kapitalgesellschaft ins\nRegister eingetragen worden sei, sei (noch) nicht bekannt. Man könne dies unter\nwww.monetas.ch und www.dnb.com nachschauen. Gemäss offiziellem Organigramm seien\ndie Staatsanwaltschaft, das Strafgericht und das Kantonsgericht dem Obergericht des\nKantons Zug unterstellt. Das Obergericht sei bereits seit dem 1. Februar 2015 \"incorporated\".\nDamit ergebe sich, dass die Staatsanwaltschaft wie auch das Strafgericht von der gleichen\nMutterfirma abhängig seien. Im Weiteren seien auch die Zuger Polizei und die\nStaatsanwaltschaft nicht unabhängig, da sie alle von der gleichen Mutterfirma abhängig\nseien. Die Gerichte seien befangen. Weder das Strafgericht noch das Obergericht seien\nunabhängig und unparteiisch, weshalb sie gegen Art. 6 EMRK verstossen würden (OG GD 4\nS. 9-13).\nSeite 9/18\n\n1.6 Die erlassenen Covid-19-Normen, aber nicht nur diese, seien nichts anderes als Erlasse von\nPrivaten, die schlussendlich von Privaten in Kraft gesetzt worden seien, die sich\nVerwaltungsräte nennen würden und früher Bundesräte genannt worden seien. Mangels\nhoheitlicher Legitimität seien alle diese Normen nicht rechtsverbindlich, weshalb alle\nHandlungen, die sich auf die neuen Normen stützen würden, im doppelten Sinne nichtig\nseien. Zu Beginn der Pandemie sei kommuniziert worden, dass die Gesichtsmasken keine\ngesundheitlich positiven Effekte hätten. Ein halbes Jahr später sei die Maskenpflicht\neingeführt worden. Beim Ausatmen werde Kohlendioxyd (CO2) ausgestossen, das für den\nKörper schädlich sei. Wenn man eine Maske trage, könne das Ausgestossene nicht\nvollständig entweichen. Dies könne zu schweren Gesundheitsschäden führen. Damit werde\noffenbart, dass es sich beim Maskenzwang ebenfalls um eine politische Ideologie und reine\nWillkür handle (OG GD 4 S. 13-14).\n\n"}