sowie nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist / Erledigung allfälliger Rechtsmittel an: - Zuger Polizei (§ 123 GOG) Seite 20/20 Obergericht des Kantons Zug Strafabteilung St. Dalcher O. Fosco Abteilungspräsident i.V. Gerichtsschreiber versandt am: