Der zu entschädigende Aufwand beträgt insgesamt 22 Stunden (polizeiliche Einvernahme 2:20, Durchsicht Strafbefehl 0:15, Einsprache Strafbefehl 0:10, Einvernahme Staatsanwaltschaft 2:45, Arbeiten am Plädoyer 7:40, Hauptverhandlung inkl. Weg 7:50, Kommunikation mit Klient und Staatsanwaltschaft 1:00). Zuzüglich einer Spesenpauschale von 3 % und 7.7 % MWST ergibt dies einen Gesamtbetrag von CHF 5'369.00. Der Beschuldigte ist in diesem Umfang aus der Staatskasse zu entschädigen.