182 StPO eingeholten spurentechnischen Gutachtens. Zwar wird im Gutachten des FOR festgehalten, dass die Endlage des Lötkolbens einer gewissen Logik entbehre. Gleichzeitig wird im Gutachten aber auch dargelegt, dass der Lötkolben sowie auch das restliche Material während des Brandes in diese Endlage gelangt seien, da sich ansonsten unter den Gegenständen kein Schutt der Decke befinden würde (OG GD 14 S. 10). Diese unklare Sachlage kann nicht einfach mit dem Verweis auf die Löscharbeiten übergangen werden.