2. Gemäss dem im Berufungsverfahren eingeholten Gutachten des FOR vom 30. September 2022 stehe nicht mit hinreichender Sicherheit fest, dass das Feuer durch die fraglichen Teelichter verursacht worden sei. Es seien keine Überreste von Teelichtern sichergestellt worden und auf den Fotos, die am Brandort erstellt worden seien, würden sich auch keine spurentechnische Hinweise auf die Verwendung von Teelichtern finden lassen.