1. Erstellt und unbestritten ist, dass es am Abend des 26. März 2021 in der Wohnung des Beschuldigten bzw. auf der Loggia/Balkon an der J.________strasse in K.________ zu einem Brand kam, welcher zu einem Sachschaden in unbekannter Höhe, aber deutlich mehr als CHF 100'000.00, an der Wohnung der Eigentümerin, der L.________GmbH, führte. Ebenfalls erstellt ist, dass sich der Beschuldigte sowie dessen Bekannter G.________ zum Zeitpunkt der Brandentwicklung in der besagten Wohnung aufhielten.