Und auch das FOR habe abschliessend in seinem Gutachten festgehalten, dass eine Kerzenflamme, auch die eines Teelichtes, einen brennbaren Gegenstand thermisch beschlagen könne, so dass dieser in Brand geraten könne. Und die Energie der Kerzenflamme reiche gut aus, um einen Brand zu initiieren (OG GD 24 S. 2-3).