Grundsätzlich sei festzuhalten, dass wenn der Lötkolben als primäres Zündmittel gedient hätte, dieser im Brandbereich und völlig zerstört aufgefunden worden wäre. Eine Brandverursachung mit dem Lötkolben und die (anschliessende) Entfernung durch Unbekannt gelte aus Sicht des KTD als unwahrscheinlich. Aufgrund dessen werde der Lötkolben als Brandursache ausgeschlossen. Und auch das FOR habe abschliessend in seinem Gutachten festgehalten, dass eine Kerzenflamme, auch die eines Teelichtes, einen brennbaren Gegenstand thermisch beschlagen könne, so dass dieser in Brand geraten könne.