Der DC KTD der Zuger Polizei gehe nach Einsicht in das Gutachten des FOR davon aus, dass der Lötkolben mutmasslich nach dem Ablöschen des Brandes bzw. während der Löscharbeiten in die Fundsituation bewegt worden sei. Zudem befinde sich der Brandherdbereich aus Sicht des KTD nicht beim Fundort des Lötkolbens, sondern im Bereich der Lounge, was ja das FOR in seinem Gutachten bestätige. Grundsätzlich sei festzuhalten, dass wenn der Lötkolben als primäres Zündmittel gedient hätte, dieser im Brandbereich und völlig zerstört aufgefunden worden wäre.