3.1 Die Staatsanwaltschaft erwiderte in ihrer Berufungsantwort vom 3. Januar 2023, die Anklage enthalte zweifellos in einzelnen Punkten Sachverhaltsbeschreibungen, welche sich aufgrund des Ergebnisses des neu eingeholten FOR-Gutachtens vom 17. August 2022 beweismässig nicht mehr erstellen liessen. Der Vorwurf, Teelichter in metallenen Solar-Laternen abgebrannt zu haben, finde keine Grundlage (mehr) in den Untersuchungsergebnissen. Jedoch müsse noch immer davon ausgegangen werden, dass die unsachgemässe Verwendung von Teelichtern bzw. deren unbeaufsichtigtes Brennenlassen zum Brand geführt habe.