2.4 Zusammengefasst kann somit festgehalten werden, dass dem Beschuldigten in der Anklageschrift vom 22. November 2021 vorgeworfen wurde, er habe in drei ananasförmigen Laternen Teelichter entzündet, diese dann unbeaufsichtigt gelassen und dadurch die Feuersbrunst auf seinem Balkon/Loggia verursacht. Gemäss dem Gutachten kann aber weder davon ausgegangen werden, dass Teelichter den Brand verursacht haben, noch dass solche in den fraglichen Laternen betrieben worden sind. Als Brandursache komme gemäss Gutachten ein auf den Fotoaufnahme des Brandortes sichtbarer Lötkolben in Frage.