Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre allerdings die Feuersbrunst zu vermeiden gewesen, wenn B.________ sein Vorgehen der Situation angepasst hätte. Indem B.________ dennoch die Teelichter ohne Sicherheitsvorkehrungen, d.h. in metallenen Gefässen, die er auf Kunststoffunterlagen positionierte, entzündete und diese während einiger Zeit unbeaufsichtigt liess, handelte er krass pflichtwidrig und schuf eine besondere Gefahr, welche sich in der Folge denn auch realisierte."