Nach einiger Zeit hätten sich die beiden zusammen in die Küche begeben, um das Essen bereitzustellen. Dabei hätten sie die Teelichter unbeaufsichtigt auf dem Balkon weiterbrennen lassen. Circa zehn Minuten später, um 20:30 Uhr, hätten der Beschuldigte und sein Bekannter einen starken Rauchgestank Seite 7/20 bemerkt. Sie hätten sich umgehend in Richtung des Balkons begeben, wo sie jedoch hätten feststellen müssen, dass dieser bereits in Vollbrand gestanden habe. Die Staatsanwaltschaft umschrieb den Anklagesachverhalt im Weiteren wie folgt (SE GD 1):