2.2 Denn in der Anklageschrift vom 22. November 2021 warf die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten zusammengefasst vor, er habe am 26. März 2021 seinen Bekannten G.________ zu sich eingeladen, wobei sich die beiden zunächst auf der Loggia/Balkon seiner Wohnung aufgehalten hätten. Dabei habe der Beschuldigte "Teelichter in drei metallenen, ananasförmigen Laternen, welche er unter anderem auf einem Salontisch aus Kunststoffgeflecht positioniert […]" habe, entzündet. Nach einiger Zeit hätten sich die beiden zusammen in die Küche begeben, um das Essen bereitzustellen.