5.3 Die Verteidigung hat mit Eingabe vom 2. Juni 2022 einen Beweisantrag auf Erstellung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen gestellt, welcher durch die Verfahrensleitung gutgeheissen wurde. Das entsprechende Gutachten des FOR vom 30. September 2022 wurde sodann den Parteien zur Stellungnahme zugestellt. Weitere Beweisanträge wurden von den Parteien nicht gestellt und das Gericht sieht keine Veranlassung, die im Vorverfahren und im erstinstanzlichen Hauptverfahren erhobenen Beweise weiter zu ergänzen.