Schliesslich findet das schriftliche Verfahren mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Beschuldigten bzw. der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft statt. Bei einer Gesamtbetrachtung sämtlicher Gesichtspunkte ist festzustellen, dass die Angelegenheit auch in einem schriftlichen Verfahren sachgerecht und angemessen beurteilt werden kann. Die gesetzlichen Voraussetzungen für ein schriftliches Berufungsverfahren sind somit erfüllt.