8. Nachdem die Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme eingeladen wurde, hiess die Verfahrensleitung den Beweisantrag der Verteidigung mit Präsidialverfügung vom 17. August 2022 gut und verfügte die Einholung eines Gutachtens zur Brandursache. Als Sachverständiger wurde I.________ vom Forensischen Institut Zürich (nachfolgend: FOR) eingesetzt. Sodann wurden sämtliche beim Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Zug (nachfolgend: KTD) vorhandenen Fotoaufnahmen zu den Akten genommen. Zusätzlich zu den von der Verteidigung formulierten Anträgen stellte die Verfahrensleitung dem Gutachter die folgenden beiden Fragen (OG GD 10 und 11):