CHF 1'488.10Untersuchungskosten CHF 2'000.00Entscheidgebühr CHF 160.00 Auslagen CHF 3'648.10Total und werden dem Beschuldigten auferlegt. 4. [Rechtsmittel]" 4. Die Verteidigung reichte am 28. April 2022 bei der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Zug (nachfolgend: Gericht) die Berufungserklärung ein, mit folgenden Anträgen (OG GD 2): "1. Der Beschuldigte sei in Abänderung von Dispositiv-Ziffern 1 und 2 des Urteils des Strafgerichts des Kantons Zug vom 16. März 2022 frei zu sprechen.