3. Die Vorinstanz versandte das schriftlich begründete, 21-seitige Urteil am 27. April 2022. Der Urteilsspruch lautete folgendermassen (OG GD 1): "1. Der Beschuldigte B.________ wird schuldig gesprochen der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst gemäss Art. 222 Abs. 1 StGB. 2. Er wird dafür bestraft mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 50.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren. 3. Die Verfahrenskosten betragen