2. Am 16. März 2022 fand die Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter am Strafgericht des Kantons Zug (nachfolgend: Vorinstanz) statt, an welcher der Beschuldigte in Begleitung seines erbetenen Verteidigers sowie die Zeugen H.________ und G.________ teilnahmen. Im Anschluss an die Befragung des Beschuldigten und der beiden Zeugen, den Parteivortrag der Verteidigung und das Schlusswort des Beschuldigten wurde dem Beschuldigten das Urteil mündlich eröffnet und kurz begründet. Die Verteidigung meldete sodann mündlich zu Protokoll Berufung an (SE GD 9).